Der Einsatz von Mitarbeitern zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstapler, Seitenstapler, Ameisen, etc.) darf nur angeordnet werden, wenn die fachliche, körperliche und geistige Eignung festgestellt wurde. Als Nachweise hierfür gelten ein ärztliches Gutachten und ein von der Berufsgenossenschaft anerkannter Fahrausweis.

Ab dem 01.10.2012 führe ich für Sie die Stapleraus- und Weiterbildung gemäß den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen in Ihrer Firma / in Ihrem Betrieb durch. Dies bietet Ihnen den Vorteil, dass Ihre Mitarbeiter die Bedienung Ihrer im Betrieb vorhandenen Flurförderzeuge und mögliche Gefahrenpunkte in Ihrem Unternehmen schon in der Ausbildung kennen lernen.

Dazu werde ich im Vorfeld mit Ihnen und/oder Ihrem Sicherheitsbeauftragten und Ausbildungsbauftragten die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter abstimmen.